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ERATEC Steinofen Set PM-27 Tasfirin Minibackofen Küchenhelfer Pizzamaker

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Nieuw
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eBay-objectnummer:404378246090
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Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend, onbeschadigd object in de oorspronkelijke verpakking ...
Herstellernummer
PM-27
Gewicht
8 kg
Bestandteile inbegriffen
Bedienungsanleitung, Pizzaschneider, Pfanne, Pizzastein
Herstellungsland und -region
China
Produktart
Mini-Backofen
Material
Edelstahl
Anwendungsmöglichkeiten
Backen, Grillen
Herstellergarantie
2 Jahre
Modell
PM-27
Stromquelle
Netzstrom
Farbe
Schwarz
Leistung
1200 W
Finish
Matt
Besonderheiten
Höhenverstellbarer Rost, Pizzaback-Funktion, Tragbar
Marke
ERATEC
Spannung
240 V
EAN
0737669097866

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

ERA-TEC GmbH
Magdeburger Str. 16b
45881 Gelsenkirchen
Germany
Btw-nummer:
  • DE 249340191
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
AGB VERBRAUCH
 
Erstellt am Donnerstag, 22. Juni 2020 11:31 | Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Juni 2020 11:31
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Era-Tec GmbH für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
(Stand 01.09.2012)
 
1. Allgemeines
Die ERATEC GmbH schließt Verträge mit ihren Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt) über den Verkauf und die Lieferung von Produkten dieser Internetseite ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die ERATEC GmbH. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsschluss
Die Bestellung eines Kunden stellt einen verbindlichen Antrag (§ 145 BGB) an die ERATEC GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kunde gibt dieses verbindliches Kaufangebot bei der ERATEC GmbH ab, indem er den Bestellprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt die Schaltfläche “Akzeptieren und bestellen” anklickt. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, dass bestellte Produkt bzw. die bestellten Produkte von der ERATEC GmbH erwerben zu wollen. sobald der Kunde seine Bestellung bei der ERATEC GmbH aufgegeben hat, erhält er eine E-Mail (Bestellbestätigung), die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt, also bestätigt, welche Produkte der Kunde in welcher Anzahl und zu welchem Preis erwerben möchte und welche Versandkosten dem Kunden dafür entstehen. Die Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die ERATEC GmbH das bestellte Produkt an den Kunden versendet oder den Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht versandt werden oder die in der Versandbestätigung nicht aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
3. Angebot und Preise
Alle Angebote der ERATEC GmbH auf dieser Internetseite sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die von der ERATEC GmbH angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Gelsenkirchen (Deutschland) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Deutschland), ausschließlich der Kosten für die Verpackung und den Versand der Produkte (siehe 5) zum Zeitpunkt der Bestellung.
4. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht erst mit der Übergabe des Produkts auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Im Fall eines Annahmeverzugs hat der Kunde der ERATEC GmbH alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen zu ersetzen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für die ERATEC GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von der ERATEC GmbH nicht zu vertretender Hindernisse- wie z. B. Störungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc.
Die gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der ERATEC GmbH.
5. Verpackungs- und Versandkosten / Rücksendekosten
Die Verpackungs- und Versandkosten für Lieferungen sind bei dem jeweiligen Angebot angegeben.
Für den Fall des Widerrufs gemäß untenstehender Widerrufsbelehrung (Ziffer 7) gilt hinsichtlich der Rücksendekosten an unsere Firma folgende Regelung:
Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung von Sachen zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
6. Zahlung
Innerhalb Deutschlands und dem Europäisches Auslands wird die Zahlart Vorkasse akzeptiert. Hat sich der Kunde entschieden, per Vorkasse zu zahlen, übermittelt die ERATEC GmbH dem Kunden mit der die Annahme des Bestellantrags erklärenden E-Mail eine Auftragsbestätigung, die den vom Kunden zu zahlenden Betrag ausweist. Wird der ERATEC GmbH der Rechnungsbetrag nicht binnen 14 Tagen unwiderruflich auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben, ist die ERATEC GmbH berechtigt, dem Kunden gegenüber per E-Mail den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
7. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Info V sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info V.
 
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Werks geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über.
 
Für unsere Artikel bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere die Rechte, die sich aus §§ 434 ff. BGB ergeben. Zusätzlich und über Ihre gesetzlichen Rechte hinaus, erhältst du auf alle unsere Artikel eine 2-jährige Garantie. Diese 2-Jahres-Garantie gilt ab Kaufdatum, d.h. dem Datum unserer Auftragsbestätigung, für die Dauer von zwei Jahren für jeden mangelhaften Artikel. Mängel, die durch normalen Verschleiß oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind durch die Garantie nicht abgedeckt. Außerdem beinhaltet die Garantie nicht die Lackbeschichtung unserer Ware d.h. bei Kratzern oder Lösung des Lacks wird keine Haftung übernommen. Zeigt sich innerhalb von zwei Jahren seit Gefahrübergang ein Mangel, so wird dabei vermutet, dass der Artikel bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
ERA-TEC GMBH
Magdeburger Str. 16 B
45881 Gelsenkirchen
 
Telefon: 0209 389 489-0
Mail: info@era-tec.de
 
Widerrufsgeltung
Der widerruf eines Artikels ist erst dann gültig falls das Gerät in gereinigtem und nicht gebrauchsspuren aufweisenden zustand der ERA-TEC GmbH zugesendet und von dem Gutachten der ERA-TEC GmbH als weiterhin verwendbar erwiesen wird.
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann bei einem Vertrag über Dienstleistungen dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
 
Kosten die durch eine Rücksendung entstanden sind werden vom Kunden übernommen.
 
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
 
8. Sachmängel / Haftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. ERATEC GmbH behält sich vor Schadensersatz geltend zu machen.
 
Die ERATEC GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
 
Ferner haftet die ERATEC GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die ERATEC GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung der ERATEC GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten ist ausgeschlossen.
 
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
 
Soweit die Haftung der ERATEC GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
 
22. Datenschutz
Daten des Kunden erhebt die ERATEC GmbH nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
11. Rechtswahl / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Gerichtsstand der Sitz der ERATEC GmbH vereinbart. Die ERATEC GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
AGB Unternehmen
 
Erstellt am Dienstag, 22. Juni 2020 11:47 | Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 22. Juni 2020 11:47
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Era-Tec GmbH für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern
(Stand 27.05.2010)
 
1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ERA-TEC GmbH (nachfolgend auch „ERATEC“ oder „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
(2) Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter wird widersprochen. Sie finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote und Preise von ERATEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. ERATEC ist berechtigt, Bestellungen oder Aufträge innerhalb von sieben Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen ERATEC und Auftraggeber ist der geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständig wieder.
(3) Angaben von ERATEC zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen der Liefergegenstände (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) ERATEC behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von ERATEC diese Gegenstände vollständig an ERATEC zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3 Preise, Mindestauftragswert, Versandkosten und Zahlung
(1) Die Preise gelten für die im Katalog, Internet oder in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Artikel. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Deutschland) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, Versandkosten, Gebühren sowie bei Exportlieferungen Zoll und anderer öffentlicher Abgaben. ERATEC ist nach eigener Wahl berechtigt, teilweise oder in vollem Umfang Vorauszahlung zu verlangen.
(2) Versandkosten
(a) innerhalb Deutschlands:
(b) Export innerhalb der Europäischen Union (EU):
(c) Export außerhalb der EU:
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ERATEC. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist seitens des Auftraggebers nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) ERATEC ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ERATEC nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk falls nicht anders im Vertag schriftlich anders vermerkt wird.
(2) Von ERATEC in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Bei Lieferung gegen Vorkasse beginnen mitgeteilte Fristen erst ab dem auf den Tag des Zahlungseingangs folgenden Werktag zu laufen.
(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt.
(4) ERA-TEC GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind die Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Verkäufer hat den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich über die Art des Lieferhindernisses und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) ERATEC ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, ERATEC erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät ERA-TEC mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ERATEC eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache in der Sphäre des Auftraggebers liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem ERATEC versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn ERATEC nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich, spätestens innerhalb fünf Werktagen, nach Ablieferung des Liefergegenstandes in Textform zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten der Rücksendung; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist ERATEC zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von ERATEC, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von ERATEC den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(6) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
7 Schutzrechte
(1) ERATEC steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung von ERATEC auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) ERATEC haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
(4) Soweit ERATEC gemäß der vorstehenden Absätze dieses Paragrafen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ERATEC bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ERATEC bekannt waren oder die ERATEC hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ERATEC.
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von ERATEC gegen den Auftraggeber aus den zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferverträgen.
(2) Die von ERATEC an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für ERATEC.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (nachfolgend Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von ERATEC an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an ERATEC ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. ERATEC ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von ERATEC einzuziehen. ERATEC darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(6) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum von ERATEC hinweisen und ERATEC hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, ERATEC die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem Verkäufer.
(7) ERATEC wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(8) Tritt ERATEC bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist ERATEC berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
10 Gerichtsstand/ Rechtswahl/ Salvatorische Klausel/ Datenschutzhinweis
(1) Nach Wahl von ERATEC ist Gelsenkirchen oder der Sitz des Auftraggebers Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber. Für Klagen gegen ERATEC aus der Geschäftsbeziehung ist Gelsenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen ERATEC und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln davon unberührt.
(4) Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
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Zum Produkt: der obere Heizkörper wird nicht so richtig heiß ,Pizza bleibt an den Rändern weiss. Es dauert auch nicht 4-5 min bis es fertig wird, sondern etwas länger.300 Grad Celsius werden nicht erreicht
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