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P17699296 Widerstand Heizung OPEL Insignia A Sports Tourer (G09) 84178783

autobekrecycling
  • (104)
  • Ingeschreven als zakelijke verkoper
EUR 18,00
Objectstaat:
Tweedehands
    Verzendkosten:
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    Bevindt zich in: Hoedekenskerke, Nederland
    Levering:
    Varieert
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    eBay-objectnummer:386709016181
    Laatst bijgewerkt op 25 apr 2024 10:39:49 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

    Specificaties

    Objectstaat
    Tweedehands: Een object dat al eerder is gebruikt. Het object kan tekenen van cosmetische slijtage ...
    Produktart
    Widerstand Heizung
    Einbauposition
    nicht angegeben
    Qualität
    B
    Vergleichsnummern
    OPEL 15141283, OPEL 84178783, OPEL F01102428003, OPEL F011500017
    Hersteller
    OPEL
    Herstellernummer
    84178783
    Modell
    Insignia A Sports Tourer (G09)
    Typ
    2.0 CDTI 118 kW 160 PS (07.2008-06.2015)
    Baujahr
    04/2009
    Motorcode
    17433566
    Getriebecode
    M36
    Farbe
    GBG Schwarz
    Innenfarbe
    TAAV
    Laufleistung
    313264 Kilometer
    Fahrgestellnummer
    W0LGT87M29104****
    Türen
    4
    Getriebeart
    Automatikgetriebe
    Antriebsart
    Konventionell
    EAN
    Nicht zutreffend

    Objectbeschrijving van de verkoper

    Informatie van zakelijke verkoper

    Autodemontagebedrijf Bert Bek B. V.
    Marco Bek
    Vrielingweg 1
    4433 RV Hoedekenskerke
    Netherlands
    Contactgegevens weergeven
    :noofeleT186644646 13+
    :liam-Eln.kebotua@ocraM
    Btw-nummer:
    • NL 814775500B01
    Handelsregistratienummer:
    • 22004358
    Verkoopvoorwaarden
    ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
     
    1. Anwendbarkeit
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss durch STIBA-Mitglieder
    Vereinbarungen zum Verkauf und/oder zur Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile und darüber
    Durchführung solcher Vereinbarungen. Auf diese Vereinbarungen zum Verkauf und/oder
    Für die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile gelten die STIBA-Garantiebedingungen
    Anwendung.
    1.2 STIBA-Mitglieder sind diejenigen Unternehmen, die vom STIBA-Vorstand gemäß § 22 Abs. 1 STIBA als Mitglieder anerkannt sind
    § 3 der Satzung des genannten Vereins zulässig und erkennbar sind
    zum STIBA-Schild. STIBA-Mitglieder finden Sie auch auf der STIBA-Website.
    1.3 Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden ausschließlich das STIBA-Mitglied
    sofern sie ihre Geltung ausdrücklich schriftlich festgehalten hat. Durch Empfehlung
    des Käufers zu seinen eigenen Bedingungen gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen,
    sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
     
    2. Vereinbarung
    2.1 Wird der Vertrag schriftlich oder elektronisch geschlossen, kommt er zustande
    Stand am Tag der Vertragsunterzeichnung durch das STIBA-Mitglied
    der Tag der Absendung der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung
    STIBA-Mitglied.
    2.2 Verbindliche mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Untergebenen des STIBA-Mitglieds
    das STIBA-Mitglied erst nach und insoweit, als dies vom STIBA-Mitglied schriftlich erfolgt ist oder
    werden elektronisch bestätigt.
     
    3. Preise
    3.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Skonto und inklusive Mehrwertsteuer. bereits
    dann nicht über die Mehrwertsteuer berechnet. Margenregelung des Demontageunternehmens.
    3.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die Preise für Lieferung ab Werk.
    3.3 Angabe der Preise, der zum Verkauf angebotenen Artikel und der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Spezifikationen
    Angebote sind freibleibend. Sie binden es
    STIBA-Mitglied und Käufer können sich hierauf nicht berufen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder
    angegeben.
     
    4. Lieferung
    4.1 Die Lieferung erfolgt nach Wahl des STIBA-Mitglieds ab Werkstatt, Lager oder Ladengeschäft. Auf der
    Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, das STIBA-Mitglied hat hieran kein berechtigtes Interesse.
    4.2 Sobald die Sache versandbereit ist, trägt der Käufer die Gefahr
    mit Ausnahme aller direkten und indirekten Schäden, die an oder durch den Artikel entstehen können
    soweit dies auf grober Fahrlässigkeit des STIBA-Mitglieds beruht. Kommt der Käufer nach Inverzugsetzung
    Bleibt der Verzug mit der Annahme der Sache, ist das STIBA-Mitglied berechtigt
    Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention und die Kosten der Lagerung der
    Artikel zu Lasten des Käufers.
    4.3 Der verkaufte Artikel wird umgehend in dem Zustand geliefert, in dem er empfangen wurde
    Abschluss der Vereinbarung.
    Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 2
    4.4 Der Transport und Versand der vom STIBA-Mitglied verkauften Waren erfolgt ausschließlich für
    auf Kosten und Gefahr des Käufers.
     
    5. Lieferzeit
    5.1 Lieferzeiten werden vom STIBA-Mitglied in Absprache und annähernd festgelegt. Lieferzeiten
    kann niemals als tödliche Frist angesehen werden. Die Lieferzeit beginnt mit der mündlichen Verständigung
    schriftliche Auftragsbestätigung.
    5.2 Bei verspäteter Lieferung haftet das STIBA-Mitglied nicht für etwaige dem Käufer entstandene Schäden
    Schäden aufgrund verspäteter Lieferung, es sei denn, der Käufer benachrichtigt das STIBA-Mitglied schriftlich
    wobei der Käufer dem STIBA-Mitglied eine Laufzeit von mindestens der Hälfte einräumen muss
    die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, um seinen Verpflichtungen weiterhin nachkommen zu können.
    5.3 Soweit gesetzlich zulässig, kann ein Vertrag seitens des Käufers nicht geschlossen werden aus:
    Die Überschreitung der Laufzeit wird aufgelöst, es sei denn, die am Ende von Absatz 2 dieser Vereinbarung genannte Frist wird aufgelöst
    Artikel ist abgelaufen und der Käufer kann den Vertrag nicht aufrechterhalten
    erforderlich.
     
    6. Zahlung
    6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar. Beim Fernkauf ist das möglich
    STIBA-Mitglieder bieten dem Käufer verschiedene Zahlungsoptionen an, darunter Ideal, PayPal und
    Kreditkarten in einer sicheren Umgebung und der Möglichkeit einer einmaligen Autorisierung.
    Die Bankdaten des Käufers werden vom STIBA-Mitglied nicht gespeichert. Der Käufer ist da
    sind sich bewusst, dass das Bezahlen im Internet mit Risiken verbunden sein kann. Zahlungen erfolgen über das Internet
    auf eigenes Risiko des Käufers. Das STIBA-Mitglied haftet nicht für die Art und Weise, wie die
    Käufer leistet Zahlungen.
    6.2 Bei Kauf auf Rechnung muss der Zahlungseingang innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen
    Rechnungsdatum.
    6.3 Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig am Fälligkeitstag erfolgt
    tritt ein Verstoß gegen den Käufer ein, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mahnung bedarf
    Bei Verzug ist er sofort zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen auf den überfälligen Betrag fällig
    pro Monat oder Teil eines Monats, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum.
    6.4 Im Fall von Absatz 3 dieses Artikels hat das STIBA-Mitglied das Recht, dies innerhalb der Frist von Artikel 7:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu tun.
    das Recht, die Kaufsache durch außergerichtliche Erklärung zurückzufordern. Deswegen
    Erklärung wird der Kauf aufgelöst.
    6.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – die von Inkassobüros,
    Gerichtsvollzieher, einschließlich Rechtsanwälte, die mit dem STIBA-Mitglied verbunden sind
    Die Durchsetzung seiner Rechte gegen den Käufer trägt der Käufer. Der
    Die außergerichtlichen Inkassokosten berechnen sich nach dem Inkassotarif des
    Niederländische Anwaltskammer bezüglich Inkasso mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.
     
    7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem STIBA-Mitglied nicht vollständig nachgekommen ist
    oder im Zusammenhang mit der Lieferung bleiben bereits gelieferte Waren Eigentum des
    STIBA-Mitglied.
    7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an Dritte weiterzugeben, solange sie noch nicht bezahlt sind
    liefern, verleihen, verpfänden oder Eigentum übertragen.
    Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 3
    7.3 Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren hinsichtlich aller Schäden, direkter und indirekter Art
    indirekt, die von ihm oder jemand anderem zugefügt wird.
     
    8. Mängel/Beschwerden
    8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen nach der Ausführung sorgfältig auf etwaige Mängel zu prüfen
    in Form von Abweichungen von Spezifikationen und anderen erkennbaren Mängeln
    überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen zu rügen
    Tage nach Lieferung des Artikels an das STIBA-Mitglied. Diese Mitteilung dient
    muss schriftlich erfolgen und mit einer Beschreibung des Befundes versehen sein
    Mängelrüge unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer.
    8.2 Der Käufer muss dem STIBA-Mitglied die Überprüfung des festgestellten Mangels ermöglichen.
    Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Absatzes führt zum Verlust der Rechte des Käufers
    sich auf Mängel zu berufen, die er bei einer sorgfältigen Prüfung im oben genannten Rahmen vernünftigerweise festgestellt hat
    Begriff hätte entdecken können.
    8.3 Der Käufer hat dem STIBA-Mitglied die Kosten für unbegründete Reklamationen zu ersetzen.
    8.4 Die Bestimmungen dieses Artikels 8 gelten entsprechend den Bestimmungen von Artikel 8 des
    STIBA-Garantiebedingungen.
     
    9. Höhere Gewalt
    9.1 Wenn das STIBA-Mitglied seiner Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommt
    gegenüber dem Käufer kann dieser Mangel nicht dem STIBA-Mitglied zugeschrieben werden, wenn
    STIBA-Mitglied wird die Vertragsdurchführung erschwert bzw wird unmöglich
    verursacht durch einen Umstand – ob vorhersehbar oder nicht –, der außerhalb der Kontrolle des
    STIBA-Mitglied befindet sich unter anderem in:
    - Mängel bei Lieferanten/Transporteuren;
    - Krieg, Aufruhr oder ähnliche Situationen;
    - Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung;
    - Maschinenschaden;
    - Diebstahl aus den Lagerhäusern;
    - Geschäftsstörungen;
    - staatliche Maßnahmen;
    - schlechtes Wetter;
    - Blitzschlag;
    - Feuer.
    9.2 Wenn eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Situation eintritt, soweit gesetzlich zulässig
    gestattet, haftet das STIBA-Mitglied nicht für die daraus für den Käufer entstehenden Folgen
    daraus resultierenden Schaden und das STIBA-Mitglied kann nach eigenem Ermessen seinen Verpflichtungen nachkommen
    Verpflichtungen aussetzen oder aussetzen den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder vollständig kündigen
    teilweise auflösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
     
    10. Verwendung des Artikels
    10.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ihrer Art und Verwendungszweck entsprechend zu verwenden
    Einhaltung aller gesetzlichen Nutzungsvorschriften und ggf. von
    Von STIBA-Mitgliedern vorgeschriebene Gebrauchsanweisungen.
    10.2 Wenn der Käufer den gelieferten Artikel nicht gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels erhält
    verwendet werden und der Käufer macht das STIBA-Mitglied für den damit in Zusammenhang stehenden Schaden haftbar
    Verwendung des Liefergegenstandes muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden auf einen zurückzuführen ist
    Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 4
    Mängel der vom STIBA-Mitglied gelieferten Sache und nicht auf eine andere Verwendung zurückzuführen als
    gemäß Absatz 1 dieses Artikels.
    10.3 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 und Absatz 2 dieses Artikels ist das STIBA-Mitglied niemals Mitglied
    haftet für Personenschäden, wenn der Käufer gegen die Bestimmungen von Absatz 1 verstoßen hat
    Dieser Artikel bestimmt. Der Käufer hat das STIBA-Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang schadlos zu halten
    Ansprüche von Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, insbesondere Kunden, soweit diese
    Die sich aus Absatz 1 dieses Artikels ergebenden Umstände haben wir nicht zur Kenntnis genommen
    Gebrauchsanweisung.
     
    11. Haftung
    11.1 Für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die das STIBA-Mitglied gesetzlich haftet
    geltend gemacht werden kann, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen
    Stellen Sie sicher, dass die Haftung des STIBA-Mitglieds den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.
    11.2 Schäden, soweit sie aus entgangenem Gewinn oder verminderten Einnahmen und allen anderen bestehen
    indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. Geschäftsschäden oder Schäden, die der Käufer Dritten erleidet
    Eine geschuldete Entschädigung oder Geldbuße ist in keinem Fall anspruchsberechtigt,
    soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen.
    11.3 Außer in dem Umfang, in dem das STIBA-Mitglied gemäß Abschnitt 3 von Titel 3 haftet
    Es gilt Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und soweit das Gesetz dies zulässt, stellt der Käufer das STIBA-Mitglied hiervon schadlos
    Ansprüche Dritter aus welchem ​​Grund auch immer, die einen Schaden geltend machen
    infolge des Kaufs oder einer Handlung oder Unterlassung des STIBA-Mitglieds im Zusammenhang mit
    die Ausführung des Vertrages, es sei denn, der Käufer weist nach, dass das STIBA-Mitglied im
    haftet gegenüber dem Käufer und hat dem Käufer diesen Schaden zu ersetzen.
    11.4 Unter Androhung des Verfalls des Anspruchs auf Schadensersatz erhält das STIBA-Mitglied den von ihm verlangten Schadensersatz
    bei der Untersuchung von Ursache, Art und Ausmaß des Schadens mitgewirkt
    für die eine Entschädigung verlangt wird.
    11.5 Artikel 9 der Garantiebedingungen gilt sinngemäß.
     
    12. Auflösung
    12.1 Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags erfolgt später
    schriftliche Erklärung einer der hierzu berechtigten Personen. Vor dem Käufer
    Bei einer schriftlichen Kündigungsmitteilung an das STIBA-Mitglied ist stets der Käufer der erste
    Das STIBA-Mitglied hat die Inverzugsetzung schriftlich zu erklären und ihm hierfür eine angemessene Frist einzuräumen
    seinen Verpflichtungen dennoch ordnungsgemäß nachkommen zu können.
    12.2 Der Käufer hat kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen
    seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug war
    Verpflichtungen. Verbraucherkäufern bleibt nach dieser Bestimmung die Befugnis, dies zu tun
    Die Aussetzung aufgrund einer gesetzlichen Regelung bleibt unberührt.
    12.3 Wenn das STIBA-Mitglied der Auflösung zustimmt, ohne dass es dafür in Verzug gerät
    Seite hat sie Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögensschäden, wie etwa Kosten und Verluste
    Gewinn und angemessene Kosten zur Bestimmung von Schaden und Haftung.
    12.4 Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer dies im gesetzlich zulässigen Umfang nicht tun
    Anspruch auf Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen des STIBA-Mitglieds und
    Das STIBA-Mitglied hat den vollen Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen
    unbeschadet des Rechts des STIBA-Mitglieds, seine Leistung rückgängig zu machen und
    Schadensersatz zu verlangen.
    Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 5
     
    13. Streitigkeiten
    13.1 Für alle Transaktionen zwischen dem STIBA-Mitglied und dem Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht
    Anwendung.
    13.2 Alle Streitigkeiten aus Vereinbarungen mit dem STIBA-Mitglied werden in erster Instanz geklärt
    werden der STIBA-Beschwerdekommission vorgelegt. Dieser Ausschuss entscheidet danach
    STIBA-Beschwerdeordnung.
    13.3 Das Beschwerdeverfahren hat keinen Einfluss auf die Berufung des Käufers beim zuständigen Gericht.
    Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
    KVK-nummer:
    • 22004358
    Lid geworden op jun 2021
    Ingeschreven als zakelijke verkoper