Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KILIAN AUTOMOTIVE GmbH
Geschäftsführer: Michael Kilian
Adresse:
KILIAN AUTOMOTIVE GmbH
Im Schäwe 23
14547 Beelitz
Telefonnummer: +49 (0) 33708 - 441289
E-Mail-Adresse: info@partfrog.com
Ust-Ident.Nr.: DE359175206
Handelsregister: HRB 37788 P; Amtsgericht Potsdam
1. Allgemeine Bestimmungen:
Die KILIAN AUTOMOTIVE GmbH (nachstehend auch PARTFROG) bietet Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über den eigenen Online-Shop (https://www.partfrog.com) sowie über die Verkaufsplattform eBay diverse Artikel, vorwiegend gebrauchte Autoteile und Zubehör für Kraftfahrzeuge an.
Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen PARTFROG und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von PARTFROG.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss im Onlineshop und bei EBAY, Lieferungsvorbehalt:
Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, PARTFROG ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts zu unterbreiten. Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt PARTFROG dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. PARTFROG ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. PARTFROG behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, Verschmutzungen, sowie geringe Form- und Farbänderungen, bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn PARTFROG die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird PARTFROG den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3. Preise, Liefer- und Versandkosten:
Die in den Angeboten angeführten Preise beinhalten alle etwaig anfallenden Steuern und Gebühren, nicht jedoch die Versandkosten. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, welche abhängig von Gewicht, Größe und Entfernung zum Kunden am Ende des Einkaufs (Check out) auf der Webseite oder der Verkaufsplattform angezeigt werden.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung, ist PARTFROG dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen, wenn PARTFROG auf diese Mehrkosten bei Vertragsschluss hingewiesen hat.
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen (etwa erneut anfallende Versandkosten), so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.
4. Zahlungsmethoden und -bedingungen:
Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Gebrauchte Artikel werden von PARTFROG grundsätzlich nur gegen Vorkasse verkauft. Darüber hinaus kann, nach entsprechender Vereinbarung, im Fall der Selbstabholung der Ware die Zahlung in bar bei Übergabe erfolgen. Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei PARTFROG. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.
5. Eigentumsvorbehalt:
Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an Firma PARTFROG abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
6. Liefer- und Versandbedingungen:
Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei PARTFROG ist - nach der Vereinbarung eines Abholtermins - gegen Barzahlung möglich. Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät. Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
7. Transportschäden:
Die nachfolgenden Absätze gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags nicht nur für PARTFROG, sondern auch für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies PARTFROG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.
Der Kunde wird PARTFROG nach besten Kräften unterstützen, soweit PARTFROG diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
8. Altteilrücknahme:
PARTFROG verkauft vorwiegend gebrauchte Ersatzteile. Eine Altteilrücknahme ist daher nicht vorgesehen.
9. Mängelhaftung:
PARTFROG haftet nicht für Defekte und Schäden, die nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel der Kaufsache, sondern auf einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden oder einem Dritten entstanden sind.
PARTFROG ist weder zum Einbau der Ersatzteile noch zu einer Beratung/Unterstützung hinsichtlich des Einbaus verpflichtet. Der Kunde hat grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Ware fachgerecht montiert wird. Dem Kunden wird empfohlen, im Zweifel bei allen Teilen eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen. PARTFROG haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßem Einbau oder unzureichender Pflege bzw. Wartung beruhen. Macht der Kunde unberechtigt und schuldhaft Gewährleistungsansprüche geltend, obwohl der Defekt der Ware durch einen unsachgemäßen Einbau oder eine unzureichende Pflege bzw. Wartung und nicht durch einen anfänglichen Sachmangel der Kaufsache bedingt ist, hat der Kunde PARTFROG die Kosten zu erstatten, die durch Prüfung der Ware und die weitere Abwicklung der Angelegenheit entstanden sind.
Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen PARTFROG zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet PARTFROG für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von PARTFROG verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er PARTFROG zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist oder aber die Fristsetzung entbehrlich ist. Eine Entbehrlichkeit liegt nur vor, wenn der PARTFROG die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen; beruht die Verweigerung zur Leistung darauf, dass der Kunde dem Verlangen von PARTFROG nach nicht nachgekommen ist, ist hingegen keine Entbehrlichkeit gegeben. Eine Fristsetzung ist außerdem entbehrlich, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist.