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Franck Muller Box mit Umkarton Watchbox Uhrenbox brown Wood

Objectstaat:
Nieuw zonder labels
4 beschikbaar
Prijs:
EUR 129,00
Verzendkosten:
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Bevindt zich in: Gelsenkirchen, Duitsland
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Geschatte levering tussen ma, 6 mei en di, 14 mei tot 43230
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Verkopergegevens

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eBay-objectnummer:276426047713

Specificaties

Objectstaat
Nieuw zonder labels: Een gloednieuw, ongebruikt, en ongedragen object zonder de oorspronkelijke ...
Marke
Franck Muller
Platz
1
Farbe
Braun
Produktart
Aufbewahrungsbox
Herstellungsland und -region
Schweiz
Material
Holz

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Walkowiak / Walkowiak GbR
André Walkowiak
Rockwoolstr. 22
45966 Gladbeck
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT221961719020
:liam-Eed.lednah-amw@ofni
Btw-nummer:
  • DE 312621920
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
 
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Bereich Maschinenhandel
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte des Bereichs Maschinenhandel der Walkowiak Walkowiak GbR und dem Vertragspartner. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Vertragspartner soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die Walkowiak Walkowiak GbR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Bekanntgabe in der jeweils aktuellen Fassung und ersetzen alle bisherigen Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte.
 
 
2. Vertragsschluss
(1)Das Angebot der Walkowiak Walkowiak GbR richtet sich an eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Angebote der Walkowiak Walkowiak GbR sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte. Technische Daten können Veränderungen unterliegen. Geringfügige Abweichungen gegenüber den Abbildungen und/oder Beschreibungen sowie technische Änderungen sind möglich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden usw. sind daher nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Stellt die Walkowiak Walkowiak GbR dem Vertragspartner Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum der Walkowiak Walkowiak GbR.
(3) Bestellungen des Vertragspartners sind für diesen verbindlich. Sofern von der Walkowiak Walkowiak GbR keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
 
 
3. Liefertermin und Verzugsschaden
(1) Liefertermine und -fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn die Walkowiak Walkowiak GbR diese schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Der Beginn des Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrag bleibt vorbehalten. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Walkowiak Walkowiak GbR berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Im Übrigen verlängern sich die Liefertermine entsprechend.
(2) Die Liefertermine verlängern sich für die Walkowiak Walkowiak GbR ebenfalls angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Walkowiak Walkowiak GbR nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an die Walkowiak Walkowiak GbR. Höhere Gewalt liegt auch bei Arbeitskampfmaßnahmen einschl. Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb der Walkowiak Walkowiak GbR oder bei den Vorlieferanten der Walkowiak Walkowiak GbR vor. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes 7. (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
(3) Entsteht dem Vertragspartner durch eine von der Walkowiak Walkowiak GbR verschuldeten Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Vertragspartner diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5 % des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes 7. (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
 
 
4. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben sind rein netto exklusive MwSt, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.
(2) Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, hat der Vertragspartner der Unternehmer ist, Verzugszinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten, ebenso die Möglichkeit aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen.
(4) Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
 
5. Gefahrübergang
(1) Ist der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Vertragspartner, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Vertragsgegenstandes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die Walkowiak Walkowiak GbR nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft auf den Vetragspartner über.
 
 
6. Gewährleistung, Mängelrüge
(1) Für Mängel der Lieferung haftet Walkowiak Walkowiak GbR unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Die Gewährleistungsfristen betragen bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Vertragspartner nicht besichtigt worden ist, es sei denn, Walkowiak Walkowiak GbR hätte dem Vertragspartner bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
(2) Die Regelungen des Abs. 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Vertragspartners sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, werden gem. den Regelungen des Abschnittes 7. (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nach gebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist aus.
(3) Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag be-zeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von Walkowiak Walkowiak GbR enthalten keine Zusicherungen. Proben, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von Walkowiak Walkowiak GbR zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist Walkowiak Walkowiak GbR nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.
(4) Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnlicher Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegen diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.
(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, der Walkowiak Walkowiak GbR gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von 3 Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind der Walkowiak Walkowiak GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die § 377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
(6) Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigten nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Vertragspartner kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.
(7) Stellt der Vertragspartner einen Mangel fest, so darf er den Vertragsgegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat die Walkowiak Walkowiak GbR ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Walkowiak Walkowiak GbR unverzüglich zu benachrichtigen ist, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Walkowiak Walkowiak GbR Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von Walkowiak Walkowiak GbR seitens des Vertragspartners oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
(8) Transportschäden sind der Walkowiak Walkowiak GbR unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Vertragspartner mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund o.ä. in zumutbaren Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
(9) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von Walkowiak Walkowiak GbR Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
(10) Im Falle der Mangelbeseitigung ist die Walkowiak Walkowiak GbR verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.
(11) Lässt Walkowiak Walkowiak GbR eine ihr gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihr eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen von Walkowiak Walkowiak GbR verweigert wird, steht dem Vertragspartner, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Vertragsgegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
 
 
7. Allgemeine Haftungsbeschränkung
(1) Wenn der Vertragsgegenstand durch Verschulden von Walkowiak Walkowiak GbR infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z.B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Vertragspartner nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte 6. und 7.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Vertragspartners werden ausgeschlossen.
(2) Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet die Walkowiak Walkowiak GbR aus welchen Rechtsgründen auch immer nur bei Vorsatz
a. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
c. bei Mängeln, die Sie arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Sie garantiert hat
d. bei Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
(3) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Walkowiak Walkowiak GbR auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
 
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Walkowiak Walkowiak GbR behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, so wie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Walkowiak Walkowiak GbR zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner die Walkowiak Walkowiak GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(2)Walkowiak Walkowiak GbR ist berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Vertragspartners gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Vertragspartner selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
(3) Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch Walkowiak Walkowiak GbR bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Walkowiak Walkowiak GbR, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich Walkowiak Walkowiak GbR, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Walkowiak Walkowiak GbR kann verlangen, dass der Vertragspartner ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Vertragsgegenstand zusammen mit anderen Waren, die Walkowiak Walkowiak GbR nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Vertragspartners gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Walkowiak Walkowiak GbR und dem Vertragspartner vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Vertragspartner stets für Walkowiak Walkowiak GbR vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht Walkowiak Walkowiak GbR gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt Walkowiak Walkowiak GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von Walkowiak Walkowiak GbR mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner Walkowiak Walkowiak GbR anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für Walkowiak Walkowiak GbR. Für die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
(5) Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Vertragspartners ist Walkowiak Walkowiak GbR berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Walkowiak Walkowiak GbR verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
 
 
9. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Vertragspartner mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an Walkowiak Walkowiak GbR bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Vertragspartner Walkowiak Walkowiak GbR den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
 
 
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Der Geschäftssitz der Walkowiak Walkowiak GbR ist für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Vertragspartners unbekannt ist.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder handelt es sich um eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Walkowiak Walkowiak GbR am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand der Walkowiak Walkowiak GbR zuständig.
(3) Es ist ausschließlich das Recht des Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
 
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
wma-handel-de

wma-handel-de

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Gemiddelde van de afgelopen 12 maanden

Nauwkeurige beschrijving
4.9
Redelijke verzendkosten
4.8
Verzendtijd
4.9
Communicatie
5.0
Ingeschreven als zakelijke verkoper

Feedback verkoper (331)

c***a (1589)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
Super Ware, schnelle Lieferung, vielen Dank
o***o (7584)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
Erstklassiger Artikel und superschnelle Lieferung - gerne wieder - 5*****+
1***v (2006)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
Auktion wurde nach Ende einfach storniert. Dhl mit Packstation wurde angeboten dann angeblich nicht möglich. Es war eine nonverbale Kommunikation.