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Microsoft Surface Pro 6 12.3" Core i7 16GB 512GB 2736x1824 Win 11 Pro Tablet

✔ Intel Core i7 ✔ 12.3" ✔ Windows 11 Pro
Objectstaat:
Tweedehands
Refurbished Generalüberholter Leasingrückläufer im guten Zustand. Leichte Gebrauchsspuren auf dem ... Meer lezenover objectstaat
10 beschikbaar / 1 verkocht
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eBay-objectnummer:176338082340
Laatst bijgewerkt op 18 apr 2024 08:55:42 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Tweedehands
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Opmerkingen van verkoper
“Refurbished Generalüberholter Leasingrückläufer im guten Zustand. Leichte Gebrauchsspuren auf dem ...
Höhe
0,9 cm
Gewicht
1,0 kg
Prozessorgeschwindigkeit
1,90 GHz
Bildschirmgröße
12,3 Zoll
Arbeitsspeichergröße
16 GB
Breite
20,1 cm
Maximale Auflösung
2736 x 1824
Länge
29,2 cm
Speicherkapazität
512 GB
Prozessor
Intel Core i7 8. Gen
Prozessormodell
Intel Core i7 8650U
Herstellergarantie
Keine
Anzeigetyp
LED
Herstellernummer
LPZ-00005.004
Marke
Microsoft
Modell
Microsoft Surface Pro 6
Konnektivität
Mini-DisplayPort, SD-Card-Slot, USB 3.0, Bluetooth
Mobilfunkbetreiber
Ohne Simlock
Farbe
Silber
Serie
Surface
Produktart
Tablet
Besonderheiten
Web Browser, Datei browsing, Email, Farbdisplay, Media-Player, Sensorbildschirm, LED-Anzeige, Eingebautes Mikrofon, Eingebaute Frontkamera, Eingebaute Rückkamera, WLAN Mobilfunk, Bluetooth, Integrierte Lautsprecher
Internetanschluss
Wi-Fi + 3G
Betriebssystem
Windows 11 Pro
EAN
4061452254140

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

neXchance IT GmbH
Wolfgang Drewezki
Egerten 13
74388 Talheim
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT0092660233170
:xaF990926602 33170
:liam-Eed.ecnahcxen@yabe
Btw-nummer:
  • DE 297532410
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Verkaufsbedingungen
 
I. Angebot und Vertragsabschluss
 
Die auf der Verkaufsplattform gezeigten Angebote sind keine rechtlich bindenden Angebote von uns, sondern stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
 
II. Überlassene Unterlagen
 
An allen im Zusammenhang mit dem Angebot des Bestellers diesem überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
 
III. Preise und Zahlung
 
1. In unseren Preisen ist sind die Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten.
 
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
 
IV. Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher
 
1. Für Verträge mit Bestellern, die Verbraucher sind, gelten die Regelungen unter den Ziffern I.- IX. und XII. Für Verträge mit Bestellern, die Unternehmer sind, gelten weiter die Ziffern I.-XIII. und X.- XII.
Verbraucher ist, wer das Geschäft überwiegend weder zu Zwecken der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
Unternehmer ist, wer das Geschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
 
2. Die Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft richtet sich nach dem Zweck des Vertrags bei Abschluss. Eine nachträgliche Änderung des Zweckes ist nur möglich, wenn der Besteller nachträglich den Vertragseintritt eines Dritten mit Unternehmereigenschaft wünscht oder selbst in seiner Eigenschaft als Unternehmer in den Vertrag eintreten möchte. Dies bedarf der Zustimmung durch uns.
Eine Änderung des Vertrages hin zum Abschluss als Verbraucher ist im Nachhinein ausgeschlossen.
Bei nachträglicher Vertragsänderung finden die AGB der ursprünglichen Verkaufsplattform keine Anwendung mehr.
 
V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
VI. Lieferzeit
 
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
 
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
3. Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
 
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 
VII. Eigentumsvorbehalt
 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
 
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
 
3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
 
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
VIII. Gewährleistung und Mängelrüge
 
1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Die angebotenen Waren sind nicht neu und enthalten damit nur die ausdrücklich angegebenen Funktionen.
 
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
Wir behalten uns vor, bei gleicher Außenästhetik des Gesamtgeräts in durch uns aus Einzelteilen zusammengebaute Geräte bei gleicher Funktionsweise technisch leistungsfähigere Teile zu verbauen. Dies gilt natürlich nur für den Fall, in dem aus technischen Gesichtspunkten kein Nachteil für den Besteller entsteht und die Außenästhetik des Gesamtgeräts dieselbe bleibt.
Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Soweit der Besteller zur Beweisführung über einen Mangel ein Sachverständigengutachten bestellt, übernehmen wir dafür keine Kosten. Ein solches Gutachten erkennen wir nicht an.
Manipulationen durch den Besteller führen zum Ausschluss von dessen Rechten. Dies bedeutet: Sollte der Besteller das Gerät öffnen, wird vermutet, dass jeder danach auftretende Schaden durch den Besteller verursacht wurde.
Sollten mechanische Beschädigungen vorlegen, wie zum Beispiel das Entfernen von Teilen oder das Verformen der Ware durch körperliche Gewalt, so ist dies eine Manipulation des Bestellers. Dafür tragen wir keine Haftung.
 
3. Wir bestehen auf das gesetzliche Recht der zweiten Andienung. Der Besteller ist laut Gesetz und laut dieser Geschäftsbedingungen nicht berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten, sondern muss uns die Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Nachbesserung gewähren.
Wir sind berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Für Ware, die ab dem 1. Januar 2022 gekauft wurde, gilt eine Nacherfüllung nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
Der Besteller ist im Falle einer Rücksendung verpflichtet, das Gerät versandsicher zu verpacken. Das Risiko mangelhafter Verpackung trägt der Besteller. Das bedeutet: Sollte das zurückgesandte Gerät aufgrund einer nicht sicheren Verpackung auf dem Rücktransport beschädigt werden, so hat der Besteller diesen Schaden selbst zu tragen.
 
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
 
5. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
 
6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
In Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder von grobem Verschulden gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
 
IX. Beweislastumkehr bei Verbraucherverträgen
 
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bereits bei Gefahrübergang tragen wir in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang. Danach trägt der Besteller die Beweislast.
 
X. Rügeobliegenheit von Kaufleuten
 
Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, so kann er Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er die Ware unmittelbar nach Empfang überprüft und etwaige Mängel unverzüglich angezeigt hat.
Dies bedeutet im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung:
 
 Offene Mängel müssen bis 2 Werktage nach Ablieferung gerügt werden, ansonsten können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Offene Mängel sind solche, die auch ohne Untersuchung sichtbar sind.
 Mängel, die erst im Rahmen einer gründlichen Untersuchung festgestellt werden können, müssen nach 5 Werktagen gerügt werden, ansonsten können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
 Verdeckte Mängel müssen bis 2 Werktage nach deren Entdeckung gerügt werden. Dies sind solche Mängel, die nicht bei einer fachmännisch und sorgfältig durchgeführten Untersuchung entdeckt werden können, aber später zu Tage treten. Dabei trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass der Mangel durch eine fachmännische und sorgfältige Untersuchung nicht hätte erkannt werden können.
 
XI. Gerichtsstandsvereinbarung
 
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Heilbronn.
 
XII. Sonstiges
 
1. Diese AGB gelten vorrangig zu den AGB der gewählten Verkaufsplattform.
 
2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
3. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Bedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit beruht. Es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit als vereinbart gelten.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
neXchance IT

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