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488nm 55mW GH04850B2G Single Mode Cyan Türkis Laserdiode Sharp DPSS OPSL ersatz

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eBay-objectnummer:175017950548
Laatst bijgewerkt op 17 nov 2022 10:54:46 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend, onbeschadigd object in de oorspronkelijke verpakking ...
Marke
Sharp
Herstellernummer
Nicht zutreffend
Produktart
Laserdiode
EAN
nichtzutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

LIVE Lasersystems
Phillip Wicke
Arnethgasse 80
(Ecke Römergasse)
1160 Wien
Austria
Contactgegevens weergeven
:noofeleT5853184134
:liam-Eta.smetsysresal-evil@yabe
Geschäftsinhaber: Phillip Wicke Firmensitz: Wien UID: ATU65418434 Steuernummer: 190/5329 Handelsgericht Wien
Btw-nummer:
  • AT U65418434
Verkoopvoorwaarden
Allgemeines
Für die Vermietung, die Installation sowie Entwicklung und Produktion von Veranstaltungs- und Messematerial wie: Ton-, Licht-, Video-, Bühnenanlagen, sowie Verkauf und jegliche Dienstleistungen, von Phillip Wicke – LIVE Lasersystems gelten die nachfolgenden Bedingungen.
 
Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer einmaligen Vereinbarungen mit dem Mieter/Auftraggeber, sie gelten auch für sämtliche spätere Vereinbarungen, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf. Die Angebote von Phillip Wicke – LIVE Lasersystems, sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wurde.
 
Die Auftragserteilung des Kunden hat im Regelfall schriftlich zu erfolgen, Erweiterungen (Zusätze) können aber auch mündlich beauftragt werden, diese werden dann vom Vermieter bestätigt. Auch bei mündlicher Auftragserteilung gelten die AGB von LIVE Lasersystems.
 
 
Mietgegenstand
Der Mietgegenstand ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Es wird weiter vorbehalten, die angeführten Geräte, im Sinne der gleichen Funktionsweise, umzuändern, und durch anderes Material zu ersetzen. Der Mietgegenstand samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der gesamten Mietdauer ausschließlich Eigentum von LIVE Lasersystems.
Gefahrenübergang/Haftung des Mieters bzw. Auftraggebers
Der Mieter/Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes sei es durch Krafteinwirkung, unerlaubte Umbauten, Verschmutzung, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Brand oder Verlust.
 
Wird der Mietgegenstand in irgendeiner Weise oder aus irgendeinem Grund beschädigt, so hat der Mieter vollen Ersatz zu leisten. Der Mieter haftet auch für jeden Schaden, der durch eine verspätete Retournierung entsteht.
Die Haftung des Mieters beginnt bei Selbstabholung mit der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückstellung. Erfolgt der Aufbau durch eigenes Personal des Vermieters/Auftragnehmers, so beginnt die Haftung des Mieters mit dem Eintreffen des Materials am Aufbauort – ausgeschlossen sind lediglich Beschädigungen, die auf ein schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern des Vermieters/Auftragnehmers zurückzuführen sind. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mieter/Auftraggeber für die ordnungsgemäße Absicherung und Verwahrung des Mietgegenstandes verantwortlich. Schäden, die durch dritte Personen verursacht werden, unterliegen der Haftung des Mieters/Auftraggebers. Die Haftung des Mieters endet in diesem Falle mit der vollständigen Entfernung des Mietgegenstandes vom Aufbauort.
 
 
Stromanschlüsse
Bei Veranstaltungen in Hallen und Sälen haben die geforderten Stromanschlüsse (diese sind dem jeweiligem Angebot/Auftragsbestätigung zu entnehmen) nach ÖVE Vorschriften gestellt zu werden. Ein Haustechniker hat vor Anschließen des technischen Gerätes vor Ort anwesend zu sein.
 
Bei schadhaften Stromanschlüssen hat der Vermieter das Recht, alle dadurch entstandenen Schäden (am Gerät oder Personal) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter oder dessen Personal, hat nicht die Verpflichtung die Stromanschlüsse auf Ihre Funktion zu prüfen. Dies liegt im Aufgabenbereich des Auftraggebers/Mieters.
 
Dieser Punkt entfällt im Fall der Stromselbstversorgung durch die Vermietung.
 
 
Reparaturen
Alle Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand sind sofort zu melden. LIVE Lasersystems entscheidet, wie und durch wen eine notwendige Reparatur durchgeführt wird. Eine eigenständige Reparatur durch den Mieter oder einen Techniker welcher nicht aus dem Hause LIVE Lasersystems kommt ist verboten!
 
Gewaltschäden und Schäden aus Fehlbedienung (wenn kein LIVE Lasersystems-Team oder -Techniker anwesend ist – reine Materialvermietung) oder mangelnder Wartungspflicht, müssen auf Kosten des Mieters repariert werden. Bei Langzeitmieten unterbricht dies die Mietdauer nicht.
Rigging und Hängepunkte in Hallen oder Sälen
Sind durch diverse Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, so hat der Auftraggeber sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist LIVE Lasersystems von jeglicher Haftung entbunden.
 
 
Anlieferung und Abholung
Es muss die Anlieferung sowie die Abholung des vermieteten Materials zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleistet sein. Lärmbelästigungen, sowie Sondervereinbarungen, Wegerechte und der gleichen sind vom Auftraggeber/Mieter zu regeln. Sollte eine Anlieferung/Abholung aus genannten oder ähnlichen Gründen nicht möglich sein, sind alle nachfolgenden Verzögerungen und Kosten vom Auftraggeber/Mieter zu tragen.
 
 
Mängelrügen
Mängel, die die Durchführung und Abwicklung des Auftrages betreffen, sind sofort und noch vor Ort auszusprechen. Bemängelung danach kann nicht berücksichtigt werden.
 
 
Genehmigungen
Der Mieter hat Sorge zu tragen, sämtliche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten bzw. zu erfüllen und sich um alle notwendigen Genehmigungen zu kümmern. Sollte ein Auftrag wegen fehlender oder falscher Genehmigungen gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, so ist dies nicht das Verschulden des Vermieters und es erfolgt die normale Verrechnung.
 
 
Bezahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, Bezahlung durch Vorkasse.
 
Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis nach Vertragsabschluss unverzüglich zu zahlen. Alle Preise sind – wenn nicht anders angeführt – exkl. MwSt., Hier werden bei der Rechnungsstellung 20 % MwSt. dazugerechnet.
Zusatz für Langzeitmieten oder Mietkäufe
Für diesen Fall wird eine monatliche Abrechnung (Überweisung jeweils in der ersten Monatswoche) vereinbart. Die monatlichen Ratenzahlungen/Überweisungen haben unaufgefordert und ohne einzelne Rechnungslegungen zu erfolgen.
 
Die Rechnungslegung passiert hier in der Aufstellung der einzelnen Raten und in der Ausweisung des gesamten Auftragsvolumens.
 
Sollte eine Rate nicht pünktlich überwiesen werden (Verzögerung von 14 Tagen), hat der Vermieter das Recht, die Miet- oder Mietkaufvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, alle Geräte retour zu holen, und 100 % des gesamten Miet-/Kaufvolumens als Storno in Rechnung zu stellen.
 
Etwaige zusätzliche Aufwendungen wie Transport, Abbau, Personal oder ähnliches...werden hierbei gesondert in Rechnung gestellt.
 
 
Auftragsbestätigung/Verträge bei Installationen
Eine Bestätigung des Auftrages hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Dies muss mindestens ein Monat vor Aufbaubeginn passieren. Alle Auftragsbestätigungen unter diesem Zeitrahmen verlieren Ihre Wirkung, sofern sie nicht vom Vermieter rückbestätigt werden. Bei einer Beauftragung unterhalb der Frist von einem Monat, werden die angebotenen Positionen neu berechnet. Alle Angebote haben generell nur eine Gültigkeit von max. 31 Tagen, sollte der Käufer zu einem späterem Zeitpunkt auf das Angebot zurückgreifen, so hat er sich alle Preise vom Verkäufer bestätigen zu lassen, um terminbedingte Preissteigerungen zu vermeiden.
Zusätzliche Beauftragungen können auch mündlich erfolgen, und erlangen nur durch die schriftliche Rückbestätigung des Verkäufers Ihre Gültigkeit.
 
Für zusätzliche Beauftragung ist aber immer die 31-tägige Vorbereitungszeit in Betracht zu ziehen.
Abgeschlossene Verträge haben unterschrieben bis spätestens dem vereinbarten Datum bei LIVE Lasersystems schriftlich einzulangen. Späteres Zurückgreifen auf jegliche Angebote/Verträge wird nicht akzeptiert.
 
Vorbereitungszeit von 31 Tage bei Installationen
Um den Auftrag des Auftraggebers/Käufers vorzubereiten bzw. logistisch einzuteilen ist, wenn nicht anders vereinbart, mindestens eine 31-tägige Vorbereitungszeit notwendig.
 
 
Stornozahlungen bei Vermietung
A.) Unmittelbar nach der Beauftragung (einen Tag danach) werden 15 % der Nettoauftragssumme vor Skontoabzug als Storno/Materialreservierung zur Verrechnung gebracht.
Dies gilt auch für ein Absagen der kompletten Veranstaltung.
 
B.) Bei Stornierung bis ein Monat vor Aufbau bzw. vor Mietbeginn wird mind. 60 % der Nettoauftragssumme vor Skontoabzug als Storno zur Verrechnung gebracht.
 
C.) Während der 31-tägigen Vorbereitungszeit kann vom Auftrag wie folgt zurückgetreten werden:
Es erfolgt die 100%ige Verrechnung der Nettoauftragssumme vor Skontoabzug.
Zusätzliche Beauftragungen (auch mündlich erteilte Beauftragungen) sind zur Nettoauftragssumme hinzu zu zählen.
Sollten durch die Stornierung/Absage noch zusätzliche Kosten, die zum Zeitpunkt der Stornierung nicht absehbar waren, entstehen, so sind auch diese vom Auftraggeber/Mieter zu 100 % zu tragen.
 
D.) Die Stornobedingungen gelten ausdrücklich auch für witterungsabhängige Veranstaltungen. Auch wenn eine Sondervereinbarung über einen Ersatztermin getroffenen wird (für eine derartige ist nur die Schriftform gültig) hat der Vermieter das Recht, eine Stornogebühr von 30 % zu verrechnen, wobei ein darüber hinausgehender Aufwand (für Transport, Vorbereitung, Personal, Zumutungen, etc.) ebenfalls verrechnet werden kann. Der Ersatztermin wird in jedem Fall zu 100 % verrechnet.
 
 
Stornobedingungen
Sollte der Grund der Absage/Stornierung auch nicht Aufgrund direkten oder indirekten Verschuldens des Auftraggebers/Mieters zustande gekommen sein, entbindet dieser Zustand Ihn von den Stornozahlungen nicht.
Stornozahlungen bei Installationen bzw. Verkauf
 
A.) Unmittelbar nach der Beauftragung (bis einen Tag danach) werden 15 % der Nettoauftragssumme vor Skontoabzug als Storno zur Verrechnung gebracht.
 
B.) Während der weiteren Vorbereitungszeit kann vom Auftrag wie folgt zurückgetreten werden:
Es erfolgt die 100%ige Verrechnung der Nettoauftragssumme des Materials. Weiter die bis zu dem Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Personalkosten (in Höhe von mindestens 10 % der Nettoauftragssumme).
Zusätzliche Beauftragungen (auch mündlich erteilte Beauftragungen) sind zur netto Auftragssumme hinzuzuzählen
Sollten durch die Stornierung/Absage noch zusätzliche Kosten, die zum Zeitpunkt der Stornierung nicht absehbar waren, entstehen, so sind auch diese vom Auftraggeber 100 % zu tragen.
 
 
Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch, der Mieter bzw. Auftragnehmer bestätigt, der deutschen Sprache hinreichend mächtig zu sein und übernimmt jeden Schaden, der aus allfälligen mangelnden Sprachkenntnissen entsteht.
 
 
Zufahrten, Parkplätze
Der Veranstalter ist verantwortlich, dass geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten für Trucks, Busse und PKW zum Veranstaltungsort bzw. zur Installation vorhanden sind. Jegliche Restriktionen, sowie Hindernisse müssen uns nachweislich zur Kenntnis gebracht werden. Die Zufahrt muss geräumt, gestreut und beleuchtet sein. Um das Load in/out möglichst reibungslos zu gestalten, muss das Produktionspersonal des Veranstalters vor Ort Verfügungsgewalt über diesen Ladebereich haben (keine PKW des Veranstalters, Hauspersonal oder Privatpersonen).
 
 
Gerichtsstand
Alle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber/Mieter unterliegen österreichischem Recht. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Wien als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe und Auftragserfüllung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
 
Gerichtsstand für Rechtsstreite jeder Art ist, für beide Vertragspartner, ausschließlich Wien Innere Stadt.
 
 
Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei künftigen Lieferungen und Aufträgen als zugrunde liegende Vertragsbestandteile, sofern nicht ausdrücklich Anderslautendes vereinbart wird, insbesondere von uns geänderte AGB künftig bekannt gegeben werden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossener Verträge nicht.
 
Die Mitsendung der AGB muss nicht bei jeder Beauftragung passieren. Wenn mit dem Kunden schon ein Geschäft getätigt worden ist, so ist dieser mit den AGB von LIVE Lasersystems ohnehin vertraut, bzw. hat diese als Anlage mit der ersten Beauftragung mitgeschickt bekommen.
Der Auftraggeber ist mit der Unterschrift auf der Mietvereinbarung/Auftragsbestätigung/Bühnenanweisung/Veranstaltungsvertrag sowie Bestätigung per E-Mail oder mündlich eindeutig mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut, außerdem wurde der Auftragnehmer hingewiesen die AGB im Internet auf unserer Homepage www.live-lasersystems.at herunterzuladen. Es gilt als ausdrücklich und ausnahmslos vereinbart, dass nur österreichisches Recht zur Anwendung kommt und für alle Rechtsstreitigkeiten, beider Parteien, der Gerichtsstand in Wien Innere Stadt vereinbart ist.
 
 
Vertragsschluss bei eBay-Angeboten
Das Einstellen von Waren bei eBay in einer Online-Auktion oder zu einem Festpreis (Sofort-Kaufen-Option) gilt als verbindliches Angebot der Firma LIVE Lasersystems zum Vertragsschluss über die eingestellte Ware. Dieses Angebot kann nur innerhalb der bestimmten Frist durch ein Gebot angenommen werden. Das Angebot richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots bei eBay an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Kunde während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt ein Vertrag über den Erwerb der angebotenen Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Kunden ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf die Ware abgegeben wurde.
 
Sofern ein Widerspruchsrecht nach konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht
Mit der wirksamen Ausübung des Widerrufs sind Sie zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Diese Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Ware wird von uns bei Ihnen abgeholt. Wir übernehmen die Kosten der Rücksendung, soweit die Bestellung einen Bruttopreis von 40 Euro übersteigt. Andernfalls haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen.
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder entspricht sie nicht der bestellten Ware so wird das Recht auf Gewährleistung durch das Recht zum Widerruf nicht beeinträchtigt. (hierfür siehe Gewährleistung)
 
 
Transportschäden
Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Kunden geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit der Firma LIVE Lasersystems Kontakt per E-Mail, Telefon oder per Post aufzunehmen. Die Firma LIVE Lasersystems ist unverzüglich nach der Entdeckung von verborgenen Mängeln zu informieren. Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
 
 
Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
 
Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Namen und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragten Unternehmen weitergegeben.
 
 
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 
 
Lieferbedingungen
Wir liefern die Ware gemäß der mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen.
 
 
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma LIVE Lasersystems. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma LIVE Lasersystems nicht zulässig.
 
Mit der Aktualisierung der Internetseiten der Firma LIVE Lasersystems werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Angegebene Preise im Rahmen von eBay-Angeboten sind davon ausgenommen.
Maßgeblich für die Rechnungsstellung – soweit es sich nicht um ein Angebot bei eBay handelt – ist der Preis zum Zeitpunkt der Angabe des Angebots des Kunden.
 
 
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für nicht gewerbliche Kunden beträgt zwei Jahre, für gewerbliche Kunden ein Jahr. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
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Geverifieerde aankoop
Gute Qualität, schnelle Lieferung, bin sehr zufrieden, gerne wieder :-)
a***l (240)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen 6 maanden
Geverifieerde aankoop
Top.... gerne wieder!
7***7 (542)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen 6 maanden
Geverifieerde aankoop
funktioniert, besten Dank++++++