Hebt u iets om te verkopen?

Alu-Maklergalgen 2m

Werbeträger, Verkaufsschild, Werberahmen, Maklerwerbung
Objectstaat:
Nieuw
5 beschikbaar / 21 verkocht
Verzendkosten:
EUR 25,99 Standaardverzendservice. Details bekijkenvoor verzending
Bevindt zich in: Berlin, Duitsland
Levering:
Geschatte levering tussen wo, 8 mei en di, 21 mei tot 43230
Bij geschatte leveringsdatums - nieuw venster of tabblad wordt rekening gehouden met de verwerkingstijd van de verkoper, de postcode van de verzendlocatie, de postcode van de bestemming, en het moment van aanvaarding. Geschatte leveringsdatums zijn ook afhankelijk van de geselecteerde verzendservice en de ontvangst van de betalingbetaling ontvangen - nieuw venster of tabblad. De leveringstermijnen kunnen variëren, vooral gedurende piekperiodes.
De verkoper verzendt binnen 1 dagen na ontvangst van de betaling.
Retourbeleid:
14 dagen om te retourneren. Koper betaalt voor retourzending. Details bekijken- voor meer informatie over retourzendingen
Betalingen:
     

Winkel met vertrouwen

Geld-terug-garantie van eBay
Ontvang het object dat u hebt besteld of krijg uw geld terug. 

Verkopergegevens

Ingeschreven als zakelijke verkoper
De verkoper neemt de volledige verantwoordelijkheid voor deze aanbieding.
eBay-objectnummer:155662119026
Laatst bijgewerkt op 11 mrt 2024 22:24:17 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend, onbeschadigd object in de oorspronkelijke verpakking ...
Marke
Markenlos
Herstellernummer
nicht zutreffend
Herstellungsland und -region
Deutschland
EAN
Nicht zutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

MetallPRO GmbH
Steffen Schlecht
Salzufer 13/14
MetallPRO GmbH, Aufgang D
10587 Berlin
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT1610152030
:liam-Eed.orpllatem@ofni
Btw-nummer:
  • DE 247401271
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der metallpro GmbH
 
§ 1 Geltung der AGB
Lieferungen, Leistungen und Angebote der MetallPRO GmbH (im Folgenden: metallpro) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten die AGB als angenommen. Der Geltung der Einkaufsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Bestellungen werden telefonisch, per Post, per Telefax, per E-Mail sowie über das Internet entgegengenommen.
(2) Warenangebot über die Internetseite von metallpro
a. Soweit die Waren auf den Internetseiten von metallpro aufgeführt und inhaltlich beschrieben werden, stellt dies kein Angebot zum Verkauf der Waren im juristischen Sinne dar. Erst mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein Angebot auf Erwerb der bestellten Waren i.S.v. § 145 BGB ab. Ein Vertrag über den Erwerb der Waren kommt mit der Annahme der Bestellung durch metallpro zu Stande. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gegenüber dem Besteller bedarf es hierfür nicht.
b. Sofern der Besteller über die Internetseite bestellt, erhält er eine elektronische Bestätigung der Bestellung durch Anzeige auf dem Bildschirm sowie per E-Mail. Die elektronische Bestätigung erfolgt automatisiert und stellt daher lediglich eine Empfangsbestätigung der Bestellung, nicht jedoch die Annahme der Bestellung i.S.v. § 145 BGB dar. Sofern die Bestellung nicht über den Internetshop erfolgt, wird keine Bestätigung versandt.
(3) Warenangebot über die eBay-Plattform
a. Sofern metallpro im Rahmen einer eBay-Auktion eine Ware anbietet, die sie mit einer „Sofort-Kaufen!“-Option versehen hat, kommt ein Vertrag über den Kauf der Ware unabhängig von der Laufzeit der eBay-Auktion zwischen TradeWay und demjenigen Bieter zustande, der die „Sofort-Kaufen!“-Option durch Anklicken des „Sofort-Kaufen“-Buttons und Eingabe seines Passwortes ausübt. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Ausübung der Option noch kein Gebot irgendeines Nutzers auf die Ware abgegeben worden ist.
b. Sofern metallpro im Rahmen einer regulären eBay-Auktion eine Ware anbietet, kommt der Vertrag mit Ablauf der Bietzeit mit dem dann Höchstbietenden zu dem dann geltenden Preis zustande.
c. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss von metallpro/maklerpro eine E-Mail, die den Vertragsschluss über den Erwerb der entsprechenden Ware bestätigt und eine Zahlungsaufforderung enthält.
d. Jeder eBay-Nutzer ist verpflichtet, bei der Anmeldung seines Nutzerkontos korrekte Daten (Name, Alter, Adresse, E-Mail) anzugeben. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, sein Nutzerkonto auf eine andere Person zu übertragen. Minderjährige Personen dürfen die eBay-Plattform nicht nutzen. Diese Verpflichtungen gelten auch im Verhältnis zu metallpro. Verstößt der Nutzer gegen eine dieser Verpflichtungen, ist metallpro zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden und zur Abgabe einer negativen Bewertung berechtigt. In diesem Fall muss der Nutzer TradeWay jeden Schaden erstatten, der aufgrund des Rücktrittes eintritt.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, angegebene Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn metallpro dies ausdrücklich schriftlich zusichert.
 
§ 3 Preise
(1) Sämtliche Preise richten sich nach den auf der jeweiligen Internetseite von metallpro angegebenen Preisangaben incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. metallpro erhebt zusätzlich zum Kaufpreis der Ware die jeweils angegebene Versandkostenpauschale und eine Verpackungskostenpauschale. Die Versandkostenpauschale entfällt, wenn der Kunde Selbstabholer ist.
(2) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
 
§ 4 Lieferung, Lieferschwierigkeiten, Rügepflichten
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. metallpro behält sich vor, die Lieferung der Ware über Dritte vornehmen zu lassen.
(2) Die Lieferung bestellter Waren erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar, erhält der Besteller eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen Liefertermin und die Bestellung wird durch metallpro vorgemerkt. Sobald die Ware vorrätig ist, erfolgt der Versand an den Besteller, ohne dass eine weitere Benachrichtigung an den Besteller erfolgt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Besteller durch metallpro unterrichtet. Bereits geleistete Zahlungen werden dann unverzüglich zurückerstattet.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die metallpro die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten von metallpro oder deren Unterlieferanten eintreten) hat metallpro auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen metallpro, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird metallpro von seiner Verpflichtung nach Abs. 1 frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich TrdeWay nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich von dem entsprechenden Umstand benachrichtigt wird.
(5) Sofern metallpro die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent des Angebotswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Angebotswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von metallpro.
(6) metallpro ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von metallpro setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist metallpro berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
(9) Der Käufer verpflichtet sich, unmittelbar bei der Anlieferung die Lieferung auf Vollständigkeit und auf von außen erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Verkäuferausfertigung des Lieferscheins gegenzuzeichnen und erkennbare Beschädigungen oder fehlende Teile auf dem Lieferschein zu vermerken.
 
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von metallpro verlassen hat.
(2) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
(4) Eine Vereinbarung über den versicherten Versand hat gesondert, schriftlich und ggf. gegen zusätzliches Entgelt zu erfolgen, wenn dies vom Käufer gewünscht wird.
 
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängeln; Rüge- und Mitteilungspflicht
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von metallpro oder einem von metallpro beauftragten Dritten nicht befolgt, Änderungen an dem Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Käufer muss metallpro Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind metallpro unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Vernachlässigt der Käufer seine Pflicht zur Rüge, kann er sich auf den Schaden nicht mehr berufen und keinen Schadensersatz geltend machen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweist, verlangt metallpro nach Wahl und auf Kosten von metallpro, dass:
a. das mangelhafte Teil der Ware zur Reparatur und anschließender Rücksendung an TradeWay versandt wird oder
b. der Käufer die mangelhafte Ware bereithält, so dass eine von metallpro beauftragte Person eine Reparatur vornehmen kann.
(5) Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann metallpro diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von metallpro zu vergüten sind.
(6) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(8) Ansprüche wegen Mängeln gegen metallpro stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die metallpro aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden metallpro die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum von metallpro. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für metallpro als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum von metallpro durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsgemäß (Rechnungswert) auf metallpro übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum von metallpro unentgeltlich. Ware, an der metallpro Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an metallpro ab. Metallpro ermächtigt den Käufer widerruflich, die an TradeWay abgetretenen Forderungen zu dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von metallpro hinweisen und metallpro unverzüglich benachrichtigen, damit metallpro die Eigentumsansprüche durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, metallpro die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hiefür der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist metallpro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
 
§ 8 Zahlung
(1) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. metallpro ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist metallpro berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn metallpro über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist metallpro berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Käufer steht der Beweis frei, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Wenn metallpro Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, er insbesondere ein Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, so ist metallpro berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. TradeWay ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
 
§ 9 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Für den Fall dass der Käufer Verbraucher ist, er also das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann räumt metallpro ihm ein Widerrufsrecht zu folgenden Bedingungen ein:
 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
MetallPRO GmbH
Salzufer 13-14
10587 Berlin
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paket-versandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
 
§ 10 Datenschutz
MetallPRO verpflichtet sich, alle im Geschäftsvorgang anfallenden Daten persönlicher wie geschäftlicher Art nur für die Abwicklung des jeweiligen Auftraggebers zu verwenden. Sie verbleiben in der Datenbank von metallpro und werden nicht an Dritte weitergegeben.
 
§ 11 Haftung
(1) Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) metallpro haftet für Vermögensschäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbare Schäden oder untypische Schäden einschließlich entgangenen Gewinns nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung von metallpro ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Arglist, eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung von metallpro ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von metallpro.
 
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen metallpro und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in Textform niederzulegen. Die Verkaufsangestellten von metallpro sind nicht befugt, mündliche Nebenabrebden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages in Textform hinausgehen.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen metallpro und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öfbbfentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall dass der Wert des Streitgegenstandes einen Betrag von 5.000,- Euro nicht erreicht, wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
maklerprocom

maklerprocom

100% positieve feedback
80 objecten verkocht
Reageert meestal binnen 24 uur
Ingeschreven als zakelijke verkoper

Feedback verkoper (11)

e***a (232)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
ok
e***a (232)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
ok
i***d- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen 6 maanden
Geverifieerde aankoop
Top wie immer
Dit is een privé-aanbieding en uw identiteit wordt alleen bekendgemaakt aan de verkoper.