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πŸ’₯ Nintendo Game & Watch Zelda ZL-65 Konsole Console Neu New Sealed Blister πŸ’₯

Objectstaat:
Nieuw
Prijs:
EUR 3.499,99
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eBay-objectnummer:126411152928

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend, onbeschadigd object in de oorspronkelijke verpakking ...
Produktart
Handheld-Spielkonsole
Besonderheiten
Multi Screen
Plattform
Nintendo Game & Watch
Herstellernummer
Nicht zutreffend
Farbe
GrΓΌn
Marke
Nintendo
Modell
Nintendo Game & Watch
Herstellungsland und -region
Unbekannt
KonnektivitΓ€t
keine
Regionalcode
Deutschland
SpeicherkapazitΓ€t
keine Angabe
Zelda
Nintendo Game & Watch
Herstellungsjahr
1989
EAN
Nicht zutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Blondiesretrogames
Sebastian Lemcke
Eichenweg 26
02627 Radibor OT Lomske
Germany
Contactgegevens weergeven
:liam-Emoc.oohay@grseidnolb
An und Verkauf
Btw-nummer:
  • DE 346427218
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Β§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des âffentlichen Rechts oder âffentlich-rechtlichen Sondervermâgen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch fΓΌr alle zukΓΌnftigen GeschΓ€fte mit dem Besteller, soweit es sich um RechtsgeschΓ€fte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der AuftragsbestΓ€tigung beigefΓΌgt werden).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KΓ€ufer (einschließlich Nebenabreden, ErgΓ€nzungen und Γ„nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. FΓΌr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche BestΓ€tigung maßgebend.
 
Β§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Nach beendigung des Angebotes erhΓ€lt der HΓΆchstbietende den Zuschlag fΓΌr die angebotene Ware. Der Vertragsabschluss gilt ab diesem Zeitpunkt rechtskrΓ€ftig.
 
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller ΓΌberlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Rechnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dΓΌrfen Dritten nicht zugΓ€nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrΓΌckliche schriftliche Zustimmung.
 
Β§4 Zahlung
Der Verkaufspreis zzgl. Evetueller Versandkosten ist vor der Versand der Ware ΓΌber die jeweilige Plattform zu entrichten.
 
Β§ 5 ZurΓΌckbehaltungsrechte
Zur AusΓΌbung eines ZurΓΌckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen VertragsverhΓ€ltnis beruht.
 
Β§ 6 Lieferzeit und RΓΌcksendung
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemÀße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufÀlligen Untergangs oder einer zufÀlligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrten Lieferverzugs fΓΌr jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten VerzugsentschΓ€digung in HΓΆhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche AnsprΓΌche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberΓΌhrt.
5. Bei einer Rücksendung behalten wir uns das Recht vor, nur ungeâffnete Waren wieder entgegen zu nehmen, d.h. dass jenes Siegel, welches von unserem Unternehmen auf dem Versandkarton aufgebracht wurde, nicht beschÀdigt ist und sich jenes Paket als ungeâffnet identifizieren lÀsst. Diese Vorsichtsmaßnahme dient jediglich als Absicherung vor Teildiebstahl der gelieferten Ware.
 
Β§ 7 GefahrΓΌbergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spΓ€testens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufΓ€lligen Untergangs oder der zufΓ€lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller ΓΌber. Dies gilt unabhΓ€ngig davon, ob die Versendung der Ware vom ErfΓΌllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trΓ€gt.
 
Β§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollstΓ€ndigen Zahlung sΓ€mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch fΓΌr alle zukΓΌnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrΓΌcklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurΓΌckzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhΓ€lt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und WasserschÀden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulÀssig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfÀndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemÀß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur WeiterverÀußerung der Vorbehaltsware im normalen GeschÀftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der WeiterverÀußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Hâhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhÀngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermÀchtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlâsen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Erâffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfÀllt, wenn kein verlÀngerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehârenden GegenstÀnden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im VerhÀltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten GegenstÀnden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmÀßig Miteigentum übertrÀgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % ΓΌbersteigt.
 
Β§ 9 GewΓ€hrleistung und MΓ€ngelrΓΌge sowie RΓΌckgriff/Herstellerregress
1. GewÀhrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemÀß nachgekommen ist.
2. MΓ€ngelansprΓΌche verjΓ€hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. FΓΌr SchadensersatzansprΓΌche bei Vorsatz und grober FahrlΓ€ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, KΓΆrper und Gesundheit, die auf einer vorsΓ€tzlichen oder fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche VerjΓ€hrungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter GΓΌter kann die GewΓ€hrleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten SchadensersatzansprΓΌche ganz ausgeschlossen werden).
Soweit das Gesetz gemÀß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (BaumÀngel) lÀngere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des GefahrΓΌbergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter MΓ€ngelrΓΌge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur NacherfΓΌllung innerhalb angemessener Frist zu geben. RΓΌckgriffsansprΓΌche bleiben von vorstehender Regelung ohne EinschrΓ€nkung unberΓΌhrt.
4. SchlΓ€gt die NacherfΓΌllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger SchadensersatzansprΓΌche – vom Vertrag zurΓΌcktreten oder die VergΓΌtung mindern.
5. MΓ€ngelansprΓΌche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher BeeintrΓ€chtigung der Brauchbarkeit, bei natΓΌrlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei SchΓ€den, die nach dem GefahrΓΌbergang infolge fehlerhafter oder nachlΓ€ssiger Behandlung, ΓΌbermÀßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer Γ€ußerer EinflΓΌsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemÀß Instandsetzungsarbeiten oder Γ„nderungen vorgenommen, so bestehen fΓΌr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MΓ€ngelansprΓΌche.
6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhâhen, weil die von uns gelieferte Ware nachtrÀglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemÀßen Gebrauch.
7. RΓΌckgriffsansprΓΌche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine ΓΌber die gesetzlich zwingenden MΓ€ngelansprΓΌche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. FΓΌr den Umfang des RΓΌckgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
 
Β§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser GeschÀftssitz, sofern sich aus der AuftragsbestÀtigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulÀssig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks AusfΓΌhrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
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