When you buy from outside the EU, please make sure you know you will have to pay import taxes in your country.
We cannot ship to islands, or we can charge you extra for it.
1. Getrennte Erfassung von AltgerΓ€ten
Elektro- und ElektronikgerΓ€te, die zu Abfall geworden sind, werden als AltgerΓ€te bezeichnet. Besitzer von AltgerΓ€ten haben diese einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufΓΌhren. AltgerΓ€te gehΓΆren insbesondere nicht in den HausmΓΌll, sondern in
spezielle Sammel- und RΓΌckgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von AltgerΓ€ten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom AltgerΓ€t umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstΓΆrungsfrei aus dem AltgerΓ€t entnommen werden kΓΆnnen, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom AltgerΓ€t zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit AltgerΓ€te einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines ΓΆffentlich-rechtlichen
EntsorgungstrΓ€gers zugefΓΌhrt werden.
3. MΓΆglichkeiten der RΓΌckgabe von AltgerΓ€ten
Besitzer von AltgerΓ€ten aus privaten Haushalten kΓΆnnen diese bei den Sammelstellen der ΓΆffentlich-rechtlichen EntsorgungstrΓ€ger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten RΓΌcknahmestellen unentgeltlich abgeben.
RΓΌcknahmepflichtig sind GeschΓ€fte mit einer VerkaufsflΓ€che von mindestens 400 mΒ² fΓΌr Elektro- und ElektronikgerΓ€te sowie
diejenigen LebensmittelgeschΓ€fte mit einer GesamtverkaufsflΓ€che von mindestens 800 mΒ², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und ElektronikgerΓ€te anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und VersandflΓ€chen fΓΌr Elektro- und ElektronikgerΓ€te mindestens 400 mΒ² betragen
oder die gesamten Lager- und VersandflΓ€chen mindestens 800 mΒ² betragen. Vertreiber haben die RΓΌcknahme grundsΓ€tzlich durch
geeignete RΓΌckgabemΓΆglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewΓ€hrleisten.
Die MΓΆglichkeit der unentgeltlichen RΓΌckgabe eines AltgerΓ€tes besteht bei rΓΌcknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges GerΓ€t, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfΓΌllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues GerΓ€t an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige AltgerΓ€t auch dort zur unentgeltlichen
Abholung ΓΌbergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln fΓΌr GerΓ€te der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemÀà § 2 Abs. 1 ElektroG, nΓ€mlich βWΓ€rmeΓΌbertrΓ€gerβ, βBildschirmgerΓ€teβ oder βGroΓgerΓ€teβ (letztere mit
mindestens einer Γ€uΓeren Abmessung ΓΌber 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden RΓΌckgabe-Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages befragt. AuΓerdem besteht die MΓΆglichkeit der unentgeltlichen RΓΌckgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhΓ€ngig vom Kauf eines neuen GerΓ€tes fΓΌr solche AltgerΓ€te, die in keiner Γ€uΓeren Abmessung grΓΆΓer als 25
Zentimeter sind, und zwar beschrΓ€nkt auf drei AltgerΓ€te pro GerΓ€teart.
4. Datenschutz-Hinweis
AltgerΓ€te enthalten hΓ€ufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere fΓΌr GerΓ€te der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass fΓΌr die LΓΆschung der
Daten auf den zu entsorgenden AltgerΓ€ten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols βdurchgestrichene MΓΌlltonneβ
Das auf Elektro- und ElektronikgerΓ€ten regelmΓ€Γig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen MΓΌlltonne weist darauf
hin, dass das jeweilige GerΓ€t am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.