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Suction Device for Kress Suhner Mafell CNC Milling Machine Portal New

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Nieuw
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Bevindt zich in: Leopoldshöhe, Duitsland
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eBay-objectnummer:312808524652
Laatst bijgewerkt op 25 jan 2024 20:19:05 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend, onbeschadigd object in de oorspronkelijke verpakking ...
MPN
1020-1
Brand
BZT
Article Number:
1020-1
EAN
Does not apply

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

BZT Maschinenbau GmbH
Kerstin Hameier
Westring 18
33818 Leopoldshöhe
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT266039920250
:xaF7860399-20250
:liam-Eed.cnc-tzb@rengew.f
Btw-nummer:
  • DE 815071094
Verkoopvoorwaarden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
 
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der BZT Maschinenbau GmbH, Westring 18, 33818 Leopoldshöhe, vertreten durch deren geschäftsführenden Gesellschafter Herrn André Bothur, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: BZT) und dem Kunden.
 
(2) BZT erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von BZT oder mit Beginn der Vertragserfüllung durch BZT zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn BZT sie schriftlich bestätigt.
 
§ 3 Datenschutz
 
Hinsichtlich des Datenschutzes gilt die Datenschutzerklärung von BZT.
 
§ 4 Lieferbedingungen
 
(1) Die Lieferung erfolgt soweit nicht schriftlich anders vereinbart ab Lager von BZT.
 
(2) Entstehen BZT aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzliche Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
 
§ 5 Zahlungsbedingungen
 
(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt innerhalb Deutschlands durch Vorkasse oder bei längeren Kundenbeziehungen auf Rechnung.
 
(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
 
(3) Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart ist, auf Kosten des Kunden. Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei BZT zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
 
(4) Die Zahlung hat, sofern Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware zu erfolgen.
 
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an BZT zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 5 Abs. 5 S.1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.
 
(6) Unabhängig von § 5 Abs. 5 bleibt es BZT unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen.
 
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
§ 6 Versandkosten und -informationen
 
(1) Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands pauschal 15,00 € bis zu einem Gesamtgewicht von 30 kg inklusive Verpackung.
 
2) Größere Maschinen und sperrige Teile werden per Spedition oder nach Absprache versandt.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BZT.
 
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware hat der Kunde BZT unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (z.B. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
 
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt BZT jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BZT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BZT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann BZT verlangen, dass der Vertragspartner ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldnern bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.
 
(4) BZT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
 
§ 8 Gewährleistung
 
(1) Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in § 8 Abs. 2 bis 4 nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
 
(2) Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache.
 
(3) Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.
 
§ 9 Widerrufsbelehrung
 
Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
 
Widerrufsbelehrung
 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache.
 
Der Widerruf ist zu richten an:
 
BZT Maschinenbau GmbH
Geschäftsführer: Andre Bothur
Westring 18
33818 Leopoldshöhe
Deutschland
E-Mail: info@bzt-cnc.de
Fax: +49 (0) 520281644
 
Widerrufsfolgen
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
 
§ 10 Haftungsbeschränkung
 
(1) BZT haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
 
(2) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
 
(3) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BZT.
 
(4) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 
§ 11 Schlussbestimmungen
 
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
 
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand der Sitz von BZT.
 
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
 
Stand der AGB: 01.06.2009
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.